Allgemeine Geschäftsbedinungen

1. Verwender der AGB

Als Verwender der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gilt:

Manhart Bau GmbH
Pragerstraße 50, 3580 Horn
FN383392m
Firmenbuchgericht: Landesgericht Krems an der Donau
Telefon: 02982 35025
Email: office@manhart-pool.at

2. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit dem von uns betriebenen Onlineshop. Die Geltung der gegenständlichen AGB kann nur durch ausdrückliche Vereinbarung im Einzelfall ausgeschlossen oder beschränkt werden. Abweichungen von den gegenständlichen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform ebenso wie die Abweichung vom Schriftformerfordernis selbst die Schriftform erfordert.

3. Angebote und Zustandekommen des Vertrages

Das Angebot im Onlineshop ist unverbindlich und jederzeit widerrufbar. Die Bestellung des Kunden im Onlineshop gilt als Angebot auf Vertragsabschluss hinsichtlich der ausgepriesenen Ware/Leistung. Der Vertrag gilt erst dann als abgeschlossen, wenn der Kunde ein verbindliches Angebot dem Inserat im Onlineshop entsprechend durch Klicken auf den Button „entgeltlich bestellen“ abgibt und dieses Angebot mit Übermittlung einer Bestellbestätigung unsererseits angenommen wird. Übermittelt der Kunde sohin eine Bestellung, kommt das Vertragsverhältnis erst mit dem Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder Bestellbestätigung zustande.

Die Vorstellung und Beschreibung der Ware auf der Internetseite ist sohin kein (verbindliches) Vertragsangebot unsererseits, sondern eine Einladung zur Angebotsstellung an uns.

Der Vertragstext wird bei Bestellungen gespeichert und wird, wie bereits ausgeführt, ein Email mit der Bestellbestätigung und den Eckdaten der Bestellung an den Kunden übermittelt.

Die Zahlung der Ware erfolgt im Zuge des Bestellvorganges wahlweise per PayPal, Kreditkarte oder EPS (Sofortüberweisung). Der Kunde tritt daher in Vorleistungspflicht.

Bei Erteilung von Zusatzaufträgen, Änderungswünschen oder besonderen Anweisungen (Lieferwünsche, Liefertermin, Zusatzausführungen etc.) im Zusammenhang mit einer Bestellung oder im Zuge der Leistungserfüllung, werden diese erst durch unsere schriftliche ergänzende Auftragsbestätigung oder durch faktische Erfüllung unsererseits (stille Annahme) rechtswirksam.

Änderungen von Lieferadressen und Emailadressen sind uns schriftlich bekanntzugeben, andernfalls wir weiterhin an die zuletzt bekanntgegebene Anschrift unsere Schriftstücke zuzusenden berechtigt sind.

4. Preise

Preisangaben unseres Angebotes verstehen sich im Zweifel stets zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe und, sofern nicht anders ausgepriesen, exklusive Verpackungs-, Verladungs-, Transport-, Versandkosten und allfälligen Versicherungskosten.

Leistungsänderungen, zusätzlich begehrte Leistungen sowie Störungen im Zusammenhang mit der Leistungserbringung (Verletzung von Mitwirkungspflichten des Kunden im Zusammenhang mit der Leistungserbringung) berechtigen uns zur Geltendmachung der angemessenen Mehrkosten.

5. Rechnungen

Der Kunde tritt im Rahmen des Bestellvorganges – wie unter Punkt 3. beschrieben – grundsätzlich in Vorleistungspflicht. Die Rechnung über den Warenkauf wird dem Kunden gesondert nachträglich zugestellt.

Wird ausnahmsweise von der beschriebenen Vorleistungspflicht des Kunden aus welchen Gründen auch immer abgewichen, gilt Folgendes:

Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungserhalt ohne Abzüge an uns zu überweisen.

Beruht der Nichterhalt einer Rechnung auf unredlichen Falschangaben des Bestellers im Zusammenhang mit dem Bestellvorgang (falsche Angabe der Rechnungsadresse oder der Emailadresse) verhindert der dadurch bewirkte Nichtzugang der Rechnung den Eintritt der Fälligkeit nicht und gilt eine Fälligkeit von 14 Tagen nach Rechnungsdatum für diesen Fall als vereinbart.

Bei mangelnder Bekanntgabe der Änderungen von Kontaktdaten (Adresse, Emailadresse, Telefonnummer) gilt ebenso eine Fälligkeit von 14 Tage nach Rechnungsdatum für diesen Fall als vereinbart.

6. Bezahlungen und Lieferungen

Die Übersendung der bestellten Ware und/oder die Erbringung der Leistung erfolgt binnen 4 Wochen nach Zahlungseingang auf das von uns bekanntgegebene Bankkonto, sofern im Webshop bei den bestellten Produkten, insbesondere den Poolüberdachungen, keine abweichende Lieferzeit ausgewiesen ist. Ist eine abweichende Lieferfrist ausgewiesen, gilt diese. Es gilt grundsätzlich eine Vorleistungspflicht des Kunden als ausdrücklich vereinbart.

Werden die Lieferung/Leistung durch Ereignisse, die dem Kunden zuzurechnen sind, verzögert oder unterbrochen, insbesondere aufgrund der Nichtannahme von Warenlieferung oder der Verletzung sonstiger Mitwirkungspflichten, so werden Liefer- und Leistungsfristen entsprechend verlängert und vereinbarte Termine entsprechend hinausgeschoben.

Höhere Gewalt sowie nicht vorhersehbare Ereignisse (Krieg, kriegsähnliche Auseinandersetzungen, Epidemien, Pandemien etc.), die die von uns zu erbringende Lieferung/Leistung maßgeblich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen uns zu einer Verlängerung der oben dargelegten Liefer- und Leistungsfristen (Lieferfrist beträgt 4 Wochen, sofern im Webshop nichts anderes ausgeführt ist) um 4 Wochen, wobei wir diesfalls mit gesonderter Erklärung die Inanspruchnahme samt Begründung bei Verlangen zu erklären haben.

7. Verzug des Kunden

Der Kunde tritt im Rahmen des Bestellvorganges – wie unter Punkt 3. beschrieben – grundsätzlich in Vorleistungspflicht. Wird ausnahmsweise, aus welchen Gründen auch immer, die Vorleistung im Ergebnis nicht erbracht und kommt dennoch ein rechtswirksamer Vertrag zustande, gilt Nachstehendes als vereinbart:

Erfüllt der Kunde seine Zahlungspflicht nicht oder nicht fristgerecht (Verzug des Kunden), so sind wir berechtigt unter eine Nachfristsetzung von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten. Unser Recht alternativ auf Zuhaltung des Vertrages zu bestehen, bleibt davon unberührt.

Im Verzugsfalle des Kunden beginnt die oben angeführte Lieferfrist erst mit dem Zeitpunkt der nachträglichen Erfüllung der Zahlungspflichten des Kunden zu laufen.

Im Falle eines Zahlungsverzugs des Kunden gelten Verzugszinsen in Höhe von 8 %, per anno, als vereinbart.

Wir sind im Verzugsfalle zur Verrechnung von Mahnspesen in der Höhe von EUR 40,00 für jedes Mahnschreiben berechtigt, wobei diese Kosten den Personal- und Verwaltungsaufwand zur Erstellung des Mahnschreibens und der diesbezüglichen Abwicklung abgelten.

Die Kosten für die Beauftragung eines Rechtsbeistandes bei Nichtzahlung trotz Mahnung gelangen gesondert zur Verrechnung. Das Einschreiten eines Rechtsanwaltes bei Nichtzahlung trotz Mahnung gilt stets als zweckentsprechend sowie notwendig und ist der anwaltlichen Rechtsvertretung Kostenersatz nach RATG für die Betreibungsmaßnahmen unabhängig von einer späteren gerichtlichen Auseinandersetzung zu bezahlen.

Bei Zahlungsverzug des Kunden oder Hervorkommen solcher Umstände in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Kunden, die unsere Forderungen als nicht mehr ausreichend gesichert erscheinen lassen (Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder Abweisung der Eröffnung mangels ausreichenden Vermögens, Bewilligung eines Exekutionsverfahrens wegen offener Zahlungsverpflichtung), sind wir berechtigt, alle noch offenen Forderungen bei gleichzeitiger Einstellung jeder weiterer Lieferung bzw. Leistung sofort fällig zu stellen.

8. Verzug seitens der Manhart Bau GmbH

Geraten wir mit unserer Leistungspflicht in Verzug (Lieferfrist laut Punkt 3. oder verlängerte Lieferfrist laut Punkt 6. wird überschritten), ist jedenfalls für einen vom Kunden wegen Verzugs erklärten Rücktrittes eine Nachfrist von vier Wochen zu setzen und gilt diese Nachfrist als vereinbart.

Abweichende Leistungstermine zu den gegenständlichen AGB sind ansonsten nur verbindlich, wenn diese schriftlich vereinbart wurden.

9. Gefahrentragung

Verbrauchergeschäft:

Die Gefahr für Verlust oder Beschädigung oder Wertverlust der Ware geht auf den Kunden über, sobald die Ware an den Kunden oder an einem von ihm bestimmten Dritten übergeben wurde.

Hat der Kunde den Beförderungsvertrag selbst abgeschlossen und den von uns vorgeschlagenen Beförderer abgelehnt, so geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an den Beförderer über. Bedient sich der Kunde für die Beförderung dem von uns vorgeschlagenen Beförderer, geht die Gefahr erst mit Übergabe vom Beförderer an den Kunden über.

Bei Abholung des Kunden oder eines von ihm beauftragten Dritten geht die Gefahr mit der Bereitstellung der Ware zur Abholung über. Es obliegt dem Kunden oder dem von ihm beauftragten Dritten für die sachgemäße Verladung, Transportsicherung und Abladung der Ware zu sorgen und haften wir für Schäden in diesem Zusammenhang (Verladung/Transport/Abladung) nicht.

Unternehmergeschäft.

Die Gefahr für Verlust oder Beschädigung oder Wertverlust der Ware geht auf den Kunden über, sobald die Ware dem Kunden oder dem von ihm beauftragten Dritten übergeben wurde, im Falle des Annahmeverzugs des Kunden ab Versandbereitschaft.

Bei Lieferung durch Übersendung geht die Gefahr mit der Übergabe an den Beförderer über.

10. Annahmeverzug des Kunden

Wird eine vertragsgemäß bereitgestellte Lieferung/Leistung nicht angenommen (Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vorleistung, faktische Nichtannahme der Lieferung), sind wir berechtigt, die Einlagerung der Ware vorzunehmen und geht die Gefahr für Verlust oder Beschädigung oder Wertverlust der Ware ab Annahmeverzug auf den Kunden über. Uns steht das Recht zu, die Ware einzulagern und die Kosten einer abermaligen Neulieferung sowie die Rücksendungskosten geltend zu machen. Als Einlagerungskosten wird ab dem vierten Tag der Wareneinlagerung ein Betrag von EUR 5,00 pro Tag vereinbart.

Gleichzeitig steht uns das Recht zu entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.

Im Falle des Annahmeverzuges beginnen die Gewährleistungs- und Garantiefrist ab Annahmeverzug und unabhängig von der tatsächlichen Übergabe zu laufen.

11. Eigentumsvorbehalt

Sollte es in Abweichung der Vorleistungspflicht des Kunden zur Warenlieferung vor der Entrichtung des Entgeltes durch den Kunden kommen, behalten wir uns an allen gelieferten Waren das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung des mit dieser Ware in Zusammenhang stehenden Rechnungsbetrages vor, auch wenn eine Montage der Ware bereits erfolgt ist.

Ist der Kunde Unternehmer, ermächtigt er uns bereits hiermit ausdrücklich zum Entzug des Besitzes an der Ware und gewährt uns zu diesem Zweck jederzeitigen freien Zutritt zu unserer Ware.

Sämtliche unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren sind in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und hat uns der Kunde von allfälligen exekutiven Maßnahmen dritter Personen auf die Waren unverzüglich zu informieren.

Der Kunde darf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren nicht veräußern. Wird die Ware dennoch an Dritte veräußert, werden vorab allfällige offene Forderungen (samt Zinsen und Spesen) des Kunden aus diesem Vertrag ausdrücklich an uns hiermit zahlungshalber abgetreten. Wir sind zur jederzeitigen Anzeige dieser Forderungsabtretung an den Dritten ermächtigt und berechtigt.

12. Informationserteilung im Sinne des § 4 FAGG

Die wesentlichen Eigenschaften der Ware oder Dienstleistung finden sie in der von uns übermittelten Bestellbestätigung.

Den Gesamtpreis der Ware/Leistung wird ihnen vor dem Anklicken des Buttons „entgeltlich bestellen“ ausgepriesen und in der von uns übermittelten Bestellbestätigung angeführt.

Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen sind an der jeweils bezughabenden Stelle dieser AGB niedergeschrieben.

Einem Kunden, der Verbraucher im Sinne des KSchG ist, stehen die gesetzlichen Gewährleistungsbehelfe ohne jedwede Einschränkung zu.

Die Widerrufsbelehrung sowie das Musterwiderrufsformular ist in der Bestellbestätigung selbst zu finden und wird mit jedem Bestellvorgang an den Kunden übermittelt.

13. Modifikationen der Gewährleistung gegenüber unternehmerischen Kunden

Sofern im Folgenden nichts anderes vereinbart wurde, gelten auch gegenüber unternehmerischen Kunden die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen über die Gewährleistung.

Die Gewährleistungsfrist für unsere Leistungen beträgt gegenüber unternehmerischen Kunden ein Jahr ab Übergabe. Der unternehmerische Kunde hat das Vorliegen eines Mangels zum Übergabezeitpunkt zu beweisen, die gesetzliche Beweislastumkehr (Mängelvermutung innerhalb des ersten Jahres nach Übergabe) wird ausdrücklich abbedungen.

Behebungen eines vom Kunden behaupteten Mangels gelten nicht als Ankerkenntnis des Mangels. Stellt sich im Zuge der Behebung heraus, dass kein Mangel vorlag und die Mängelbehauptungen unzutreffend sind, hat der Kunde die Kosten/Aufwendungen für die Mängelprüfung und/oder Fehlerbehebung zu bezahlen.

Die Mängelrüge hat ein unternehmerischer Kunde 10 Tage nach Warenerhalt vorzunehmen, andernfalls er seiner Ansprüche aus Gewährleistung und aus Irrtum verlustig wird. Auf die Einrede der mangelnden Rüge können wir uns im Streitfall auch dann berufen, wenn wir sie außergerichtlich nicht erhoben hatten.

Die Pflicht zur Gewährleistung erlischt, wenn der unternehmerische Kunde selbst oder durch einen von ihm beigezogenen/beauftragten Dritten ohne unsere schriftliche Zustimmung, Änderungen oder Reparaturen an der Ware/Lieferung vornimmt.

Rückgriffsansprüche des unternehmerischen Kunden nach § 933b ABGB gegenüber uns werden abbedungen und bestehen nicht.

14. Haftung

Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird für Personen- und Sachschäden ausgeschlossen. Im Verbrauchergeschäft gilt diese Haftungsbeschränkung hinsichtlich Personenschäden nicht.

Gegenüber sämtlichen Kunden wird eine Haftung (PHG oder sonstiger Schadenersatz) jedenfalls auf EUR 50.000,00 beschränkt.

Die Haftung unseres Unternehmens wird für Schäden, welche durch unsachgemäße Verwendung, Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs-, Montage-, Einbau- und Installationsvorschriften, fehlerhafte Montage (es sei denn diese beruht auf einer fehlerhaften Montageanleitung), Inbetriebnahme, Wartung/Instandhaltung durch den Kunden oder nicht autorisierte Dritte, Einwirkungen (welche die Oberfläche unserer Produkte nachteilig beeinflussen und beschädigen), oder natürliche Abnutzung, sofern die Abnützung das schädigende Ereignis zum überwiegenden Teil verursacht hat, ausgeschlossen.

15. Rücktrittsrechte

Es stehen neben den gesetzlichen zustehenden Rücktrittsrechten keine gesonderten vertraglichen Rücktrittsrechte zu.

16. Datenschutz

Wir verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich unter Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Unsere Datenschutzhinweise sind unter https://www.manhart-pool.at/datenschutzerklaerung/.

17. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

Gegenüber Verbraucher gilt die gesetzliche Zuständigkeitsordnung (vgl. Jurisdiktionsnorm (JN)).

Als Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen/Leistungen wird A-3580 Horn vereinbart.

Das Vertragsverhältnis unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis zwischen uns und dem unternehmerischen Kunden wird die österreichische internationale Zuständigkeit und die örtliche Zuständigkeit des Bezirksgerichtes Horn vereinbart.

18. Schlussbestimmungen

Der Kunde hat uns eine Adressänderung unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Unterlässt der Kunde die Bekanntgabe einer Adressänderung, so gilt dessen zuletzt bekannte Adresse für alle Zustellungen und gelten diese Zustellungen ab 14 Tagen nach Datum des der Zustellung zugrundeliegenden Schreiben als bewirkt. Aufwendungen zur Adressermittlung trägt der säumige Teil (insbesondere Gebühr für ZMR-Abfragen und die damit einhergehende Mühewaltung des Rechtsbeistandes nach RATG).

Die Bestimmung dieser AGB gelten gegenüber Verbrauchern (im Sinne des KSchG) nur insoweit, als ihnen nicht zwingende Regelungen des KSchG, des FAGG oder des VGG entgegenstehen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird gegenüber einem unternehmerischen Kunden durch eine rechtlich zulässige Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt und die redliche Vertragsparteien in Kenntnis der Unwirksamkeit der zu ersetzenden Bestimmung hypothetisch vereinbart hätten.